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Die Vorstandschaft des Diözesankomitees der Katholiken im
Bistum Regensburg bedauert es zutiefst, dass die Schulleitung des
Albertus-Magnus-Gymnasiums in Regensburg gezwungen war, aufgrund
des Wunsches eines einzelnen Elternpaares das Kreuz aus einem Klassenzimmer
zu entfernen und das morgendliche, gemeinsame Gebet der Schüler
einzustellen. Wir haben großes Verständnis für die
Reaktionen der Eltern, die sich gegen diesen, zugegebenermaßen
rechtmäßigen Beschluss der Schulleitung ausgesprochen
haben. Leider ist die Rechtslage nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes
von 1995 jedoch eindeutig, dass in dieser Frage dem Wunsch eines
Einzelnen entsprochen werden muss, wenn auch die Mehrheit eine andere
Auffassung vertritt.
Im bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz ist aber auch festgelegt,
dass bei einem Widerspruch von Eltern gegen das Kreuz im Klassenzimmer,
sofern keine Einigung erzielt werden kann, eine "Regelung zu
treffen ist, welche die Glaubensfreiheit des Widersprechenden achtet
und die religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen
aller in der Klasse Betroffenen zu einem gerechten Ausgleich bringt;
dabei ist auch der Wille der Mehrheit, soweit möglich, zu berücksichtigen"
Das Diözesankomitee weist deshalb in diesem Zusammenhang darauf
hin, dass die Freiheit zur Ausübung der Religion auch für
uns Christen gelten muss. Gerade mit dem Hintergrund, dass die christlich-abendländische
Kultur die Basis für unseren demokratischen Staat bildet, ist
es ein fatales Zeichen, wenn Kreuze aus den Schulen entfernt werden.
Ein Staat, der seine christlichen Wurzeln verleugnet, beraubt sich
bald seiner eigenen Grundlagen. Von Personen, die die negative Religionsfreiheit
für sich beanspruchen, darf in diesem Zusammenhang auch die
Toleranz gegenüber christlichen Symbolen erwartet werden, die
der auf christliche Fundamente gestellte Staat gegenüber Nichtchristen
aufbringt.
Dies gilt umso mehr, als sich im aktuellen Fall die Mehrheit der
Eltern für die Beibehaltung des Kreuzes im Klassenzimmer ausgesprochen
hat und somit der gebotene gerechte Ausgleich der religiösen
und weltanschaulichen Überzeugungen der Mehrheit der Eltern
nicht erreicht wird.
Die Proteste weiter Teile der Bevölkerung auf diese erzwungene
Maßnahme machen aber auch sehr deutlich, dass das Urteil des
Bundesverfassungsgerichtes in keinster Weise dem Empfinden und der
religiösen Überzeugung unserer bayerischen Bevölkerung
entspricht.
Regensburg, 19.11.2010
Für die Vorstandschaft des Diözesankomitees
der Katholiken im Bistum Regensburg
Philipp Graf v.u.z. Lerchenfeld
Vorsitzender des Diözesankomitees
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