|
Mit dem Thema "Gender Mainstreaming", einem anspruchsvollen
und komplexen, aber ebenso interessanten Thema beschäftigte
sich eine Vortragsveranstaltung im gut gefüllten Festsaal des
Kolpinghauses Regensburg auf Einladung von Diözesankomitee,
Geistlichen Gemeinschaften und KEB im Bistum Regensburg. Als Referentin
konnte Michael Meier, stellvertretender Vorsitzender des Diözesankomitees,
die Publizistin und Schriftstellerin Gabriele Kuby begrüßen,
die über die Hintergründe zu diesem Thema informierte
und gleichzeitig eine christliche Antwort auf die Anfragen, die
sich aus diesem Thema ergeben, versprach. Zu Beginn ihres Vortrags
erklärte die Referentin den Begriff "Gender Mainstreaming".
Bei dieser Ideologie werde behauptet, das soziale Geschlecht sei
unabhängig vom biologischen Geschlecht, Mann und Frau seien
nur eine soziale Konstruktion. Laut dieser Ideologie gehöre
es deshalb zum Menschenrecht, das Geschlecht frei wählen zu
können. Dabei kenne die sog. "Gender Perspektive"
nicht zwei, sondern fünf oder mehr Geschlechter. Zunächst
würde es dieser Strömung um die Aufhebung von Benachteiligungen
der Frauen gehen. Da es aber gar nicht um die Rechte und die Stellung
der Frau in der Gesellschaft gehe, bedürfte es keiner Abschaffung
der Geschlechtsidentität. Dabei solle auf allen Ebenen der
Gesellschaft "gegendert" werden, damit diese zum "Mainstream",
zum nicht hinterfragten Zeitgeist werde. Frau Kuby wies dabei auch
auf die Unterscheidung zwischen Gleichstellung und Gleichheit von
Mann und Frau hin. In der Gleichstellungspolitik werde behauptet,
die Gerechtigkeit erfordere es, die Gleichheit zwischen Männern
und Frauen herzustellen. "Dabei wird übersehen, dass erzwungene
Gleichheit zwischen Ungleichem Ungerechtigkeit erzeugt", so
die Referentin. Die Gender-Perspektive erkenne keinerlei wesenhafte
oder angeborene Unterschiede zwischen Mann und Frau an, obwohl jede
einzelne Körperzelle männlich oder weiblich sei. Es würden
dazu Forschungsergebnisse der Hirnforschung, Psychologie und Soziologie
unterdrückt
Zum "Gender Paket" gehöre außerdem die Abtreibung
als Menschenrecht, die Bekämpfung der "heterosexuellen
Normativität", was eine Privilegierung nicht-heterosexueller
Lebensformen bedeuten würde, sowie die Sexualisierung der Jugend
durch Sexualkundeunterricht als Pflichtfach.
Die Gender-Ideologie fordere eine 50/50-Quotenregelung von Mann
und Frau in allen gesellschaftlichen Bereichen, ähnlich wie
es Friedrich Engels bereits 1846 in seinem Werk "Der Ursprung
der Familie, des Privateigentum und des Staates" gefordert
habe. Dort werde wie bei der Gender-Ideologie die Abschaffung der
Familie sowie die Kindererziehung durch den Staat gefordert.
Politisch werde "Gender Mainstreaming" als eine "Top-down-Revolution"
umgesetzt, die bei der UN beginne, über die EU weiterreiche
und bis zu den einzelnen Staaten gehe. In der EU-Grundrechtscharta
aus dem Jahr 2000 sei nicht mehr von Gleichstellung die Rede, sondern
von Gleichheit. Dabei weiche diese Grundrechtscharta von der Europäischen
Menschenrechtskonvention ab, bei der z.B. bei der Eheschließung
immer von Männern und Frauen die Rede sei. "Nun ist der
Weg frei für die gesetzliche Implementierung der Homo-Ehe in
den Mitgliedsstaaten."
Diese Kulturrevolution zeige sich auch in staatlichen Institutionen,
wie z.B. der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung,
die in Broschüren zu sexuellen Stimulation der Kinder auffordere.
Auch in der Sprache sei die Veränderung sichtbar; so habe es
im Europarat den Antrag gegeben, den Begriff "Mutter"
abzuschaffen, weil er ein "sexistischer Stereotyp" sei.
In Bern habe man verlangt, die Begriffe "Vater" und "Mutter"
abzuschaffen. Es dürfe nur noch "Elter" heißen,
da die Diskriminierung homosexueller Elternteile vermieden werden
müsse.
In Zukunft sei geplant, die Gleichbehandlungsrichtlinie der EU zu
verschärfen. Dabei solle auch die Beweislast umgekehrt werden:
nicht der Diskriminierte, sondern der Beklagte müsse beweisen,
dass er nicht diskriminiere. Dies sei aber ein erheblicher Bruch
mit der Rechtstradition der Gesellschaft.
Ebenso sei geplant, die vollständige Gleichstellung der Gleichgeschlechtlichen
Lebenspartnerschaft mit der Ehe einzuführen, ohne Rücksicht
auf das Wohl der Kinder. Einige Mitgliedsstaaten würden dies
nicht umsetzen, weshalb die EU-Kommissarin für Justiz, Viviane
Reding, diesen Staaten mit "einer härteren Gangart"
gedroht habe.
Weiterhin solle die Gewissensfreiheit für Ärzte und medizinisches
Personal bei der Abtreibung aufgehoben werden. Im Europarat sei
aber ein diesbezüglicher Antrag vorerst abgelehnt worden. Auch
der Kampf gegen den Gottesbezug in der europäischen Verfassung
sei Ausdruck dieser Revolution.
Die christliche Antwort auf diesen Angriff auf die Schöpfungsordnung
seien zum einen zahlreiche Lehrschreiben der Päpste aber auch
verschiedene Laieninitiativen, die sich mutig und engagiert für
das Leben, für die Familie und für das christliche Wertefundament
einsetzten. Das Problem sei, dem Sexualisierungsdruck der Gesellschaft
standzuhalten.
Gabriele Kuby erinnerte schließlich an die Einrichtung des
neuen Päpstlichen Rats zur Förderung der Neuevangelisierung.
Wichtig für den Einzelnen sei, in der Glaubenspraxis nach Gottes
Willen für das eigene Leben zu fragen und im Gebet "sich
der Wirkmacht des Wortes Gottes auszusetzen". Das Thema "Gender
Mainstreaming" berühre die Grundfragen der moralischen
Existenz des Menschen, zu der die katholische Kirche mehr zu sagen
habe als irgendeine andere Institution in der Welt. Außerdem
verwies sie auf die "Theologie des Leibes" von Papst Johannes
Paul II., der dadurch den herrlichen Liebesplan Gottes für
den Menschen aufzeigte. Glaubenspraxis und Erkenntnis würden
zum Mut für Bekenntnis führen, "zur Sendung als Schaf
unter die Wölfe".
|